Die Universitäten und Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz sind darauf eingerichtet, die Abiturientinnen und Abiturienten mit vorgezogener Abiturprüfung in möglichst vielen Studiengängen zum Sommersemester aufzunehmen. Die jeweilige Studienberatung, bzw. das Studentensekretariat der Hochschule gibt im Einzelnen Auskunft über bestehende Studienmöglichkeiten.
Damit ein reibungsloser Übergang von der Schule zu den Hochschulen gelingt, sind die folgenden Hinweise unbedingt zu beachten:
Alle Abiturientinnen und Abiturienten mit vorgezogenem Abitur müssen sich grundsätzlich zum allgemeinen Bewerbungstermin bei den Hochschulen bewerben, und zwar unter Vorlage des 12/2-Zeugnisses. Der Bewerbungstermin ist für ein Sommersemester im Regelfall der 15. Januar.
Zur schnellen Abwicklung der Zulassung bzw. Einschreibung ist das fehlende Abiturzeugnis bis zum vierten Werktag im April in beglaubigter Form der Hochschule nachzureichen.
Im Anschluss daran findet in zulassungsbeschränkten Studiengängen das Studienplatzvergabeverfahren statt. Die Zulassungsbescheide werden rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit zugestellt. Im Anschluss daran kann die Einschreibung erfolgen. In zulassungsfreien Studiengängen kann die Einschreibung nach Absprache mit den Hochschulen sofort erfolgen.
An einzelnen Fachhochschulen kann es aufgrund des frühen Semesterbeginns vorkommen, dass die Vorlesungen im Zeitpunkt der Zulassung bzw. Einschreibung schon begonnen haben. Hierauf haben sich die Fachhochschulen jedoch eingestellt. Der versäumte Stoff wird durch gezielte Maßnahmen nachgearbeitet, so dass den Studierenden kein Nachteil entsteht.
In einigen Studiengängen ist vor Aufnahme des Studiums eine Eignungsprüfung abzulegen. Dies betrifft z. B. die Studiengänge Bildende Kunst, Musik, Gesang und Sport.
Hier muss neben der Bewerbung beim Studierendensekretariat eine Anmeldung zur Eignungsprüfung direkt beim Fachbereich erfolgen.
Im Regelfall handelt es sich bei den Bewerbungs- bzw. Anmeldefristen um sogenannte Ausschlussfristen. Studieninteressierten wird daher dringend empfohlen, sich frühzeitig auf der Homepage der angestrebten Hochschule nach den aktuell geltenden Terminen zu erkundigen.
Die für die Anmeldung zur Eignungsprüfung an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und der Universität Koblenz-Landau maßgeblichen Meldefristen bzw. Termine sind unter folgenden Links einsehbar:
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz:
http://www.uni-mainz.de/studium/2609.php
Universität Koblenz-Landau:
http://www.uni-koblenz-landau.de/cms/studium/zeittafel
Alternativ können die geltenden Fristen auch bei der Studienberatung bzw. den Studierendensekretariaten der jeweiligen Hochschule unter folgenden Tel.-Nrn. erfragt werden:
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz:
06131/39-22122
Universität Koblenz-Landau:
Standort Koblenz: 0261/287-1751
Standort Landau: 06341/9241-986